Liebe Badegäste,
bitte beachten Sie im Interesse aller Badegäste nachfolgende Hinweise zu Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung am Biedermeierstrand. Mit Betreten des Strandareals erkennen Sie die Strandordnung als verbindlich an.
Das Baden am Biedermeierstrand im Schladitzer See erfolgt auf eigene Gefahr. Es gibt keine Badeaufsicht und keine regulären Öffnungszeiten für den Badebetrieb. Es herrscht keine Badebekleidungspflicht.
Der Haynaer Strandverein haftet nicht für das Abhandenkommen von Wertgegenständen oder Kleidung auf dem Strandareal sowie für Personenschäden in Folge riskanter Handlungen. Es besteht keine Schadensersatzpflicht für vorhersehbare Schadensereignisse.
Bei nahendem Gewitter sollten Sie das Strandareal unverzüglich verlassen. Sturmböen mit lebensbedrohlichen Geschwindigkeiten wurden hier ebenso wie starker Hagel bereits mehrfach verzeichnet.
Offene Feuerstellen (Lagerfeuer, Grill etc.) sind nicht gestattet. Rauchen ist aus Rücksicht auf andere Badegäste und zur Erhaltung der Sauberkeit des Sandes nur auf den Wiesenflächen erlaubt.
Das Mitbringen und Baden von Tieren ist aus hygienischen Gründen und aus Rücksicht auf andere Badegäste nur im speziell abgegrenzten Hundestrandareal gestattet. Außerhalb des umzäunten Bereiches sind Hunde an der Leine zu führen. Der Hundekot ist vom Halter zu entfernen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Verhalten und Ihre Aktivitäten andere Gäste nicht stören und pflegen Sie auch bei Konflikten einen freundlichen Umgang miteinander. Wassersport, der das Baden anderer Gäste gefährdet, und Angeln sind verboten.
Das Übernachten oder Campen am Strand ist untersagt.
Bitte helfen Sie mit, den Biedermeierstrand sauber zu halten und entsorgen Sie anfallenden Müll wie Verpackungen, Flaschen, Dosen oder sonstigen Unrat in den aufgestellten Tonnen.
Bei Problemen oder Beschwerden während Ihres Aufenthalts am Biedermeierstrand oder für Fragen und Hinweise zum Badebetrieb nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, Gäste des Strandes zu verweisen oder polizeiliche Maßnahmen zu ergreifen. Bitte helfen Sie uns mit der Einhaltung der Regeln zur Erhaltung der Sicherheit und Sauberkeit für eine noch viele Jahre anhaltende ungetrübte Badefreude.
Ein herzliches Dankeschön,
Ihr Haynaer Strandverein e.V.
Diese Website ist eine von LEADER geförderte Kommunikationsmaßnahme 2018/19. Ein weiteres gefördertes Vorhaben ist das Projektmanagement für den Kulturbetrieb der Jahre 2019 bis 2021 am Biedermeierstrand.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
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